Praxis für Hypnose und Naturheilkunde

Jürgen Rosenbaum

Kosten

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel leider nicht die Kosten für einen Besuch des/der Heilpraktikers/-in oder nur teilweise, bei bestimmten Therapieformen (es ist sinnvoll, sich im Vorfeld der Behandlung, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen und gegebenenfalls eine Kostenübernahme zu vereinbaren).

Selbstverständlich wird über die stattgefundene Therapie eine Rechnung ausgestellt. Diese kann unter
gewissen Umständen auch beim Finanzamt geltend gemacht werden (über welchen Umfang und überhaupt, hierzu bitte die gängige Steuerrechtsverordnung beachten, bzw. die gewünschten Informationen bei Ihrem zuständigen Finanzamt, Steuerberater etc. einholen).

Die privaten Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und diverse Beihilfen übernehmen die Kosten, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, zwischen Krankenkasse und Versicherungsnehmer/-in. Hier wäre noch wichtig zu wissen, dass diverse Therapien nur teilweise oder evtl. auch gar nicht erstattet werden.

Dieses liegt unter anderem daran, dass von den Krankenkassen gewisse Therapien nicht anerkannt werden und daher auch nicht erstattungspflichtig sind.

Die Heilpraktikergebührenordnung ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Richtlinie und ist daher für den/der Heilpraktiker/-in nicht bindend. Anbei ein kleines Beispiel; nach der Heilpraktikergebührenordnung (GebüH) wird für eine ausführliche Beratung von mindestens 10 Minuten, je nach Kasse, bis ca. 28,00 € erstattet. Theoretisch schön und gut, nur werden Sie bei einem/-er Heilpraktiker/-in, bei einem ausführlichen und verantwortungsvollen Erstgespräch, schon durchaus eine Stunde Zeit einplanen müssen und evtl. sogar mehr. Dementsprechend erfolgt auch die Berechnung, des geleisteten therapeutischen Zeitaufwandes. Hier können Sie schon die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Krankenkasse und den Vorstellungen des/der Therapeuten/-in erkennen, bzw. den Vorstellungen des/der Patienten/-in.

Sollten für Sie diesbezüglich des Erstattungsrahmens, Ihrer Krankenkasse, Unklarheiten bestehen, so empfehle ich, vor Beginn der Behandlung, bei Ihrer Krankenkasse abzuklären, inwieweit die Kosten erstattet werden.

Allgemeine Kosten

Die Kosten für eine sogenannte Erstamnanese (beinhaltet das Beratungsgespräch, Durchsicht Ihrer
bisherigen Patientenunterlagen, Untersuchungen, etc.) belaufen sich auf 100,00 € pro Stunde. Dementsprechender längerer Zeitaufwand, wird dann auch dementsprechend berechnet.

Die weiteren evtl. Kosten, die im Rahmen einer Therapie, auf Sie zukommen, erfahren Sie nach Beendigung der Erstamnanese. Erst dann ist es mir als Therapeut möglich, Ihnen seriöse Informationen zukommen zu lassen. Dann können Sie für sich in aller Ruhe entscheiden ob Sie diesen Therapieweg gehen wollen.
Blutentnahme für das Labor (außer Haus)
22,00 €
Akupunktur (Kombination von Körper- und Ohrakupunktur) pro Behandlung
60,00 €
Hypnose pro Behandlung
95,00 €
Osteopathie, Cranio Sakrale Therapie, Neuromuskuläre Therapie, andere Massageformen zu therapeutischem Zwecke pro Behandlung
95,00 €
Bachblütentherapie (ca. 60 Minuten Beratung für die Bestimmung der Bachblütenmischung)
100,00 €
Irisdiagnose mit Erstamnanese
120,00 €
Homöopathische Erstberatung und Untersuchung mit nachträglicher Ausarbeitung (2,5 Std.)
250,00 €
Raucherentwöhnung Hypnose (drei Sitzungen und Beratung)
320,00 €

Die evtl. anfallenden Laborkosten, kann ich Ihnen, vor der Blutentnahme, selbstverständlich im Rahmen, der Preisliste des Labors nennen. Diese Rechnung wird nicht von der Praxis erstellt, sondern vom ausführenden Labor und wird zu Ihnen nach Hause gesendet.

Injektionen und Injektionskuren werden je nach Aufwand und Kosten der Ampullen berechnet.

Bei allen anderen angebotenen Therapieformen bestimmt der zeitliche Rahmen und die Materialkosten den Preis; d.h. hier kann ich Ihnen erst nach der Erstamnanese die Kosten nennen, die für die vereinbarte Therapie anfallen werden.