Praxis für Hypnose und Naturheilkunde

Jürgen Rosenbaum

Ausbildung - Heilpraktiker/-in

Welche Voraussetzungen werden für den Heilpraktiker/-in benötigt?

  • Hauptschulabschluss
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Sie dürfen nicht grob straffällig geworden sein (die Behörde entscheidet hier im Detail über den Rahmen der Akzeptanz, auch nach Durchsicht des polizeilichen Führungszeugnisses)
  • Laut Gesetz müssen Sie geistig und körperlich in der Lage sein, den Anforderungen des Berufsbildes des/der Heilpraktikers/-in zu entsprechen (dies wird durch ein Attest des/der zuständigen Hausarztes/Hausärztin bestätigt)
  • Um zur Prüfung zugelassen zu werden, bzw. den Beruf des/der Heilpraktikers/-in zu tätigen, ist es nicht nötig, deutscher Staatsbürger zu sein. Es genügt eine gültige Aufenthaltsgenehmigung

Welche Vorteile der Heilpraktikerausbildung liegen auf der Hand?

  • Umgang mit Menschen
  • Sie können sich nach Ihrer persönlichen Begabung und Berufung entwickeln. Zum Beispiel können Sie Schmerzpatienten therapieren, mit Kindern therapeutisch arbeiten, sich der Gesprächstherapie widmen, Hypnose mit Coaching anbieten, mit Osteopathie tätig werden etc. Das Spektrum, das Ihnen zur Verfügung steht, ist sehr mannigfaltig und wird sicherlich Ihren individuellen Ansprüchen gerecht.
  • Selbständiges- oder gruppenorientiertes Arbeiten. Das heißt, Sie können auch in einer Gemeinschaftspraxis tätig werden oder in einem Gesundheitszentrum. Sie entscheiden ob Sie kollektiv oder individuell arbeiten möchten.
  • Sie benötigen keinen Numerus clausus oder medizinische Vorkenntnisse, um dieses Berufsbild ergreifen zu können. Sie benötigen auch keinen beruflichen Abschluss. Es ist vollkommen unrelevant, ob Sie bereits medizinisch tätig waren, ob Sie Verkäufer/-in waren oder egal welches Berufsbild Sie bisher begleitet haben. Der Unterricht wird von mir auch stets so abgehalten, dass vom Hauptschulabschluss bis zum gymnasialen Abschluss jeder dem Unterricht folgen kann. Standesdünkel bleiben bei mir außen vor. Unabhängig von der beruflichen oder schulischen Ausbildung wird jede und jeder gleichbehandelt.
  • Nehmen Sie den klaren Vorteil, der berufsbegleiteten Ausbildung zum/-r Heilpraktiker/-in war.
  • Keine Zulassungsbeschränkung; d.h. Sie dürfen an jedem Ort (unter Beachtung der örtlichen Bauvorschriften und der örtlichen gesetzlichen Gegebenheiten) eine Praxis eröffnen, auch wenn sich in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft bereits Praxen befinden. Dies kann sogar teilweise ein Vorteil sein, da Synergieeffekte geschaffen werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen trifft für die Ausbildung eine teilweise oder komplette steuerliche Absetzbarkeit ein (bitte beim zuständigen Finanzamt Details erfragen).

Wie gestaltet sich die Heilpraktikerprüfung vor dem Gesundheitsamt?

Definitiv, eine nicht unwichtige Frage. An dieser Stelle möchte ich erst einmal vorausschicken, dass die Prüfung beliebig oft wiederholt werden darf. Die Prüfung setzt sich aus einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung zusammen. Je nach Gesundheitsamt, kann bei der mündlichen Überprüfung auch ein praktischer Teil mit einfließen. Voraussetzung, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung. Die mündliche Überprüfung kann je nach Gesundheitsamt und nach Andrang der Absolventen/-innen einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden und dauert in der Regel ca. 30 Minuten (diese Zeitangabe ist jedoch mit Vorsicht anzusehen, da man hier, aus individuellen und organisatorischen Gründen des Gesundheitsamtes oftmals andere Zeitvorgaben findet. Das Gesundheitsamt ist berechtigt sich die Zeit zu nehmen, die es für angemessen hält – innerhalb des gesetzlichen Rahmens).

Wichtiges, zum Unterricht der Heilpraktiker/-innen - Ausbildung

Gerade bei der Heilpraktiker/-innen – Ausbildung wird sehr detailliert Anatomie in Theorie und Praxis gelehrt, mit intensiver Vorbereitung zur amtsärztlichen Überprüfung. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen mal nicht am Unterricht teilnehmen können, so kann bequem in Eigenregie, das Versäumte, über die Unterlagen und die Lehrbücher nachgeholt werden. Hierfür stellt Ihnen die Schule auch gerne Lehrvideos / DVD zur Verfügung.

Um für Sie, die Ausbildung nicht endlos zu gestalten oder Sie von Ihren eigentlichen Lernzielen abzuhalten (oder durch ein Gesamtpaket immense Kosten zu provozieren und zu produzieren), ist die gesamte Heilpraktikerausbildung auf die amtsärztliche Überprüfung ausgelegt. Das heißt, in der eigentlichen Heilpraktiker/-innen – Ausbildung werden Sie keine Fortbildungen finden, wie z.B. chinesische Medizin, Osteopathie, Homöopathie, Neuraltherapie etc. All diese zusätzlichen Ausbildungen werden in der amtsärztlichen Überprüfung nicht abgefragt oder gefordert. Ist für Sie, also nicht prüfungsrelevant! Das hat für Sie erst einmal den Vorteil, dass Sie sich nur auf den prüfungsrelevanten Lernstoff vorbereiten können und dieser sollte, vom Lernumfang her, nicht unterschätzt werden.

Wenn Sie neben dem Lernen der Heilpraktiker/-innen – Ausbildung dann noch Zeit und Lust haben, können Sie selbstverständlich, je nach Interesse, weitere Kurse und Fortbildungen besuchen (oder auch erst nach Ihrer Ausbildung, wenn es so für Sie angenehmer ist). Wenn Sie während der Heilpraktiker/-innen – Ausbildung weitere Kurse im Lehrinstitut belegen möchten, komme ich Ihnen auch gerne preislich entgegen (selbstverständlich können Sie auch Fortbildungen in anderen Schulen absolvieren).

Während der Ausbildung werden Sie ganz von alleine darauf kommen, wo Sie später Ihre Praxisschwerpunkte setzten möchten und welche zusätzlichen Ausbildungen für Sie dann relevant sind.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Sie können je nach Lust, Zeit, Interesse und finanziellen Möglichkeiten entscheiden, was für Sie in Frage kommt und Sie müssen sich für kein teures Gesamtpaket entscheiden, ohne zu wissen, ob Sie bestimmte Ausbildungen interessieren, bzw. für Sie später relevant sind.

Diesen Vorteil bietet Ihnen meine Schule an, damit Sie während der Ausbildung nur so viel lernen müssen, wie nötig ist. Das heißt, was über den Rahmen der Grundausbildung hinausgeht, bestimmen Sie selbst nach Neigung und Interesse.

An dieser Stelle möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass sämtliche Unterrichtsmaterialien im Preis inbegriffen sind. Das heißt, es treten keine versteckten Kosten mehr auf (Ausnahme siehe Unterrichtsschwerpunkte). Lediglich die unterstützende Literatur, trägt der/die Absolvent/-in selbst.

Unterrichtsschwerpunkte

Anatomie in Theorie und Praxis und dazugehörigen Erkrankungen, d.h.
  • Herz- und Kreislaufsystem
  • Lymphsystem
  • Atmungsorgane (Nasen- und Rachenraum, Lunge, etc.)
  • Blut
  • Harnsystem
  • Verdauungsapparat
  • Stoffwechsel
  • Muskel- und Skelettsystem
  • Haut
  • Endokrinologie (Lehre des Drüsensystems)
  • Neurologische Bereiche (Nerven, Gehirn etc.)
  • Zelle und Gewebestrukturen
  • Geschlechtsorgane
  • Augen
  • Ohren
  • Milz
  • Onkologie (Lehre vom Krebs)
  • Allergien und degenerative Erkrankungen
  • Differentialdiagnose
  • Notfallmedizin in der Naturheilpraxis
  • Infektionskrankheiten
  • Psychologische Erkrankungen
  • Gesetzeskunde
  • Patientenpsychologie und Patientenführung
  • Labortechnik und Diagnostik (für diesen Ausbildungsabschnitt fällt pro Schüler/-in eine Pauschale für die Labor- und Arbeitsmaterialien an, von 85,00 € pro Person, die zusätzlich zum vereinbarten Schulpreis bezahlt werden müssen). Die Bezahlung dieses Betrages wird erst zum Beginn des genannten Ausbildungsabschnittes fällig.
  • Untersuchungstechniken mit und ohne Gerät
  • Legale Werbung im medizinischen Bereich
  • Erste Schritte zur Praxiseröffnung
  • Medikamentenlehre
  • Verwaltungsarbeiten
  • Injektionstechniken in Theorie und Praxis
  • Kinderspezifische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen
  • Sollte ein Besuch in der Uni-Klinik machbar sein, so besteht auch die Möglichkeit die Pathologie (freiwillig) zu besuchen. Leider kann das „Lehrinstitut – Rosenbaum“ hierfür keine Gewährleistung übernehmen, dass dieser Ausbildungsschwerpunkt tatsächlich stattfindet, da hier natürlich letztendlich die Klinik über die Machbarkeit bestimmt. Sollte dies jedoch möglich sein, so werden pro Teilnehmer/-in, von der Klinik ein bestimmter Betrag gefordert. Dieser Betrag ist nicht in den Ausbildungskosten inbegriffen.
  • Verschiedene Gesetze und Grundlagen, die für die Heilpraktikerarbeit relevant sind

Ausbildungsvarianten und Ausbildungszeit

Die Gesamtausbildungszeit für den Bereich Heilpraktiker/-in beträgt 25 Monate.

Unterricht ist wöchentlich, jeweils 4 Stunden. Die Unterrichtszeiten sind in etwa an die hessischen Ferien angelehnt. Das heißt, in dieser Zeit wäre dann schulfrei; aber nicht lernfrei. Diese Zeit sollten Sie dann effektiv für sich nutzen. Welche Lernschwerpunkte in den Ferien, bzw. in der unterrichtsfreien Zeit gelernt werden sollten, bekommen Sie im Unterricht mitgeteilt. Zu Beginn der Schulzeit erhalten Sie dann ebenfalls einen Plan, wann die genauen Schultage stattfinden, so dass Ihrer Ferienplanung nichts mehr im Wege steht.

Sie können wählen, zu welcher Tageszeit der Unterricht Ihnen mehr zusagt; am Vormittag oder am Nachmittag (hierzu siehe Variante 1 oder 2 der Ausbildungsmöglichkeiten). Sollten mehrere Varianten zustande kommen, so steht es Ihnen natürlich auch frei, zwischen den Klassen zu wechseln oder sogar mehrere zu belegen (ohne Aufpreis), da ich mich stets bemühe den Unterrichtsinhalt parallel zu gestalten (das mehrere Klassen – bei zustande kommen, belegt werden können, ist ein Entgegenkommen der Schule und kein bindender Vertragsbestandteil).

Termine bitte telefonisch oder per E-Mail erfragen.

Kosten

Für die 25-monatige Ausbildungszeit betragen die Ausbildungskosten 2.950,00 €.

Sie können folgende Zahlungsvarianten wählen:

Variante 1

Barzahlung vor Schulbeginn; hier bekommen Sie einen Barzahlerrabatt. Das heißt, Sie bezahlen nur noch 2.400,00 € vor Schulbeginn.

 

Variante 2

Sie leisten eine Anzahlung von 1.000,00 €. Hierfür bekommen Sie einen Rabatt von 230,00 € auf die Gesamtsumme. Der Restbetrag wird in Raten bezahlt und auf 15 Monate umgelegt.

 

Variante 3

Hier leisten Sie eine Anzahlung von 250,00 €. Der Restbetrag von 2.750,00 € wird auf 18 Monate Ratenzahlung umgelegt.

 

Außerordentliche Kündigung (gilt nur bei der Heilpraktiker/-innen – Ausbildung)

Das Lehrinstitut – Rosenbaum kommt Ihnen dahin gehend entgegen, dass Sie die Möglichkeit haben (vielleicht haben Sie sich ja die Ausbildung anders vorgestellt), dass Sie nach 12 Monaten kündigen können. Sollte bis dahin bereits mehr Schulgeld bezahlt worden sein, wird der Restbetrag umgehend zurückerstattet.

Beginn der Heilpraktiker/-innen - Ausbildung

Corona bedingt findet zurzeit keine Ausbildung statt. Bitte die genauen zeitlichen Daten, des Ausbildungsbeginnes und der Unterrichtszeiten erfragen.

Tel.: 0170-7756365
E-Mail: praxis.rosenbaum@gmx.de