Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel leider nicht die Kosten für einen Besuch des/der Heilpraktikers/-in oder nur teilweise, bei bestimmten Therapieformen (es ist sinnvoll, sich im Vorfeld der Behandlung, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen und gegebenenfalls eine Kostenübernahme zu vereinbaren).
Selbstverständlich wird über die stattgefundene Therapie eine Rechnung ausgestellt. Diese kann unter
gewissen Umständen auch beim Finanzamt geltend gemacht werden (über welchen Umfang und überhaupt, hierzu bitte die gängige Steuerrechtsverordnung beachten, bzw. die gewünschten Informationen bei Ihrem zuständigen Finanzamt, Steuerberater etc. einholen).
Die privaten Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und diverse Beihilfen übernehmen die Kosten, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, zwischen Krankenkasse und Versicherungsnehmer/-in. Hier wäre noch wichtig zu wissen, dass diverse Therapien nur teilweise oder evtl. auch gar nicht erstattet werden.
Dieses liegt unter anderem daran, dass von den Krankenkassen gewisse Therapien nicht anerkannt werden und daher auch nicht erstattungspflichtig sind.
Die Heilpraktikergebührenordnung ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Richtlinie und ist daher für den/der Heilpraktiker/-in nicht bindend. Anbei ein kleines Beispiel; nach der Heilpraktikergebührenordnung (GebüH) wird für eine ausführliche Beratung von mindestens 10 Minuten, je nach Kasse, bis ca. 28,00 € erstattet. Theoretisch schön und gut, nur werden Sie bei einem/-er Heilpraktiker/-in, bei einem ausführlichen und verantwortungsvollen Erstgespräch, schon durchaus eine Stunde Zeit einplanen müssen und evtl. sogar mehr. Dementsprechend erfolgt auch die Berechnung, des geleisteten therapeutischen Zeitaufwandes. Hier können Sie schon die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Krankenkasse und den Vorstellungen des/der Therapeuten/-in erkennen, bzw. den Vorstellungen des/der Patienten/-in.
Sollten für Sie diesbezüglich des Erstattungsrahmens, Ihrer Krankenkasse, Unklarheiten bestehen, so empfehle ich, vor Beginn der Behandlung, bei Ihrer Krankenkasse abzuklären, inwieweit die Kosten erstattet werden.